Datenschutz – StaatsJobs.com Lexikon

Der Datenschutz bezeichnet in Deutschland die Sicherstellung des Schutzes personenbezogener Daten. Dies umfasst die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe von Daten, die einer natürlichen Person zugeordnet werden können. Ziel des Datenschutzes ist es, das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu wahren. Gesetzlich geregelt ist der Datenschutz in Deutschland vor allem im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und seit der Einführung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auch auf europäischer Ebene. Unternehmen und Behörden müssen sicherstellen, dass personenbezogene Daten nur für einen bestimmten, rechtmäßigen Zweck verwendet werden und angemessen geschützt sind, um Missbrauch oder unbefugten Zugriff zu verhindern. Verstöße gegen den Datenschutz können hohe Bußgelder nach sich ziehen.

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