Dienstaltersstufen – StaatsJobs.com Lexikon

Dienstaltersstufen sind in der Regel im Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes verankerte Regelungen zur Einstufung von Beschäftigten je nach Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit. Dabei steigen die Beschäftigten mit zunehmender Dienstzeit in höhere Dienstaltersstufen auf und erhalten dadurch entsprechende Gehaltssteigerungen. Die Einteilung in Dienstaltersstufen dient dazu, die Erfahrung und das Engagement der Mitarbeiter zu honorieren und langfristige Bindungen zu fördern. Dienstaltersstufen sind in vielen Tarifverträgen des Öffentlichen Dienstes festgelegt und gelten für Angestellte sowie beamtete Beschäftigte gleichermaßen. Sie bieten somit eine transparente und gerechte Struktur für die Entlohnung und berufliche Entwicklung im öffentlichen Sektor.

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