Dienstbefreiung – StaatsJobs.com Lexikon

Dienstbefreiung bezeichnet die Erlaubnis, vorübergehend oder dauerhaft von dienstlichen Verpflichtungen entbunden zu werden. In der Regel wird eine Dienstbefreiung gewährt, wenn triftige Gründe vorliegen, die eine vorübergehende Aussetzung der Dienstpflichten erfordern. Dies kann beispielsweise bei schwerwiegenden persönlichen Problemen, gesundheitlichen Einschränkungen oder anderen außergewöhnlichen Umständen der Fall sein. Die Genehmigung einer Dienstbefreiung obliegt in der Regel der Dienstvorgesetzten oder einer entsprechenden behördlichen Instanz. Während einer Dienstbefreiung ruhen die dienstlichen Verpflichtungen des Betroffenen, er behält jedoch in der Regel seinen Anspruch auf Bezüge. Dienstbefreiungen können sowohl auf Antrag des Betroffenen als auch auf Anordnung der Dienststelle erfolgen.
Dienstbefreiungen können Teil eines umfassenden Personalmanagements im öffentlichen Dienst sein, um auf individuelle Lebenssituationen angemessen reagieren zu können.

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