Dienstherr – StaatsJobs.com Lexikon

Als Dienstherr wird in Deutschland die juristische Person bezeichnet, die die Dienst- und Dienstaufsicht über einen Beamten oder Angestellten im Öffentlichen Dienst ausübt. Der Dienstherr ist für die Einstellung, Beförderung, Bezüge, Disziplinarmaßnahmen und die allgemeine Dienstaufsicht zuständig. Diese Rolle wird in der Regel von staatlichen Behörden, Ministerien oder kommunalen Verwaltungen wahrgenommen. Der Dienstherr trägt die Verantwortung dafür, dass der öffentliche Dienst reibungslos funktioniert und die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Um die Unabhängigkeit der Beamten zu gewährleisten, gibt es klare rechtliche Vorgaben, die die Trennung zwischen Dienstherr und dienstlichem Handeln regeln.

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