Dienstherr

Ein Dienstherr im Kontext des öffentlichen Rechts ist eine Behörde oder öffentliche Institution, die weisungsbefugt gegenüber Beamten ist. In Deutschland ist der Dienstherr meistens eine Körperschaft, Anstalt des öffentlichen Rechts oder eine Stiftung öffentlichen Rechts. Zu den Aufgaben des Dienstherrn gehören sowohl die Einstellung als auch die Versetzung, Beförderung und Entlassung von Beamten. Die Dienstherrnbeziehung ist speziell, da sie auf dem Prinzip der Treue beruht, wobei der Beamte zu einem objektiven und unparteiischen Dienst verpflichtet ist und im Gegenzug der Dienstherr für angemessene Arbeitsbedingungen und die Wahrung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht sorgt. Jeder Dienstherr verfügt über bestimmte Rechte und Pflichten, wie etwa die Pflicht, für die Gesundheit seiner Beamten zu sorgen. Dies umfasst unter anderem die Gewährleistung sicherer Arbeitsbedingungen, aber auch die soziale Absicherung. Der Bundespersonalausschuss ist eine wichtige Institution, die in Fragen der Beamtenschaft berät. Im Zuge der Digitalisierung sind auch Dienstherren dabei, ihre Prozesse zu modernisieren. Damit verbunden ist eine Bemühung, Verwaltungshandeln transparenter und effizienter zu gestalten. Eine detaillierte Beschreibung des deutschen Beamtenrechts kann auf den Seiten des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat eingesehen werden (Quelle).

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