Dienstjubiläum – StaatsJobs.com Lexikon

Ein Dienstjubiläum bezeichnet in der Regel das Jubiläum einer langjährigen Betriebszugehörigkeit eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin bei einem Arbeitgeber im Öffentlichen Dienst. Es wird gefeiert, um die Treue und das Engagement des Jubilars oder der Jubilarin für die Organisation zu würdigen. Oftmals werden Dienstjubiläen in Form von Feierlichkeiten oder Geschenken begangen, um die langjährige Zusammenarbeit zu würdigen. Je nach Dienstzeit und geltenden Regelungen kann ein Dienstjubiläum nach 10, 25, 40 oder 50 Jahren gefeiert werden. Es dient nicht nur als Ausdruck der Wertschätzung seitens des Arbeitgebers, sondern auch als Motivation für die Jubilare, weiterhin ihr Bestes zu geben.

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