Dienstordnung – StaatsJobs.com Lexikon

Die Dienstordnung im öffentlichen Dienst ist eine verbindliche Regelung, die die Rechte und Pflichten der Beschäftigten regelt. Sie legt unter anderem Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche, Dienstwege, Verschwiegenheitspflichten und weitere wichtige Aspekte des Arbeitsverhältnisses fest. Ziel der Dienstordnung ist es, eine klare Struktur und Transparenz im Dienstverhältnis zu schaffen und somit eine reibungslose Zusammenarbeit zu gewährleisten. Die Dienstordnung basiert in der Regel auf gesetzlichen Vorgaben und kann ergänzende Regelungen durch den Arbeitgeber enthalten. Verstöße gegen die Dienstordnung können disziplinarrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die genaue Ausgestaltung der Dienstordnung kann je nach Bundesland und Arbeitgeber variieren. Es ist wichtig, dass Beschäftigte die Dienstordnung kennen und einhalten, um mögliche Konflikte zu vermeiden.

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