Dienstrecht – StaatsJobs.com Lexikon

Das Dienstrecht im öffentlichen Dienst regelt die Rechte und Pflichten von Beamtinnen und Beamten sowie Angestellten. Es umfasst unter anderem die Einstellung, Beförderung, Versetzung, Bezahlung und Disziplinarmaßnahmen im Rahmen des öffentlichen Dienstverhältnisses. Das Dienstrecht basiert auf Gesetzen wie dem Bundesbeamtengesetz oder den entsprechenden Landesbeamtengesetzen. Es legt fest, wie Beamtinnen und Beamte in Ausübung ihrer Tätigkeiten geschützt und unterstützt werden, aber auch welche Regeln und Pflichten sie beachten müssen. Das Dienstrecht ist ein wichtiger Bestandteil des Verwaltungsrechts und sorgt für die rechtskonforme und gerechte Ausgestaltung des öffentlichen Dienstes.

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