Dienstreisen – StaatsJobs.com Lexikon

Dienstreisen sind Reisen, die von Beschäftigten im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit durchgeführt werden. Sie dienen dazu, geschäftliche Aufgaben außerhalb des regulären Arbeitsplatzes zu erledigen. Dabei kann es sich um Dienstreisen innerhalb des Landes oder ins Ausland handeln. Typische Gründe für Dienstreisen sind z.B. Kundenbesuche, Konferenzen, Schulungen oder Dienstleistungen vor Ort. Während einer Dienstreise können die Reisekosten wie z.B. Unterkunft, Verpflegung und Transport vom Dienstgeber übernommen werden. Dienstreisen erfordern eine sorgfältige Planung und Organisation, um effizient und erfolgreich durchgeführt zu werden.

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