Dienststelle – StaatsJobs.com Lexikon

Eine Dienststelle im Öffentlichen Dienst bezeichnet eine konkrete Organisationseinheit, die bestimmte Aufgaben im Rahmen ihrer Zuständigkeit erfüllt. Sie ist der örtliche oder sachliche Standort, an dem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig sind und ihre Aufgaben erledigen. Jede Dienststelle ist in der Regel einem übergeordneten Amt oder einer Behörde zugeordnet und unterliegt deren Leitung und Verwaltung. Innerhalb einer Dienststelle finden Verwaltungsaufgaben, Dienstleistungen oder auch beratende Tätigkeiten statt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Dienststelle arbeiten in der Regel auf der Grundlage rechtlicher Vorschriften und Dienstvorschriften, um die Ziele des jeweiligen Aufgabenbereichs zu erreichen.

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