Dienstunfähigkeit – StaatsJobs.com Lexikon

Dienstunfähigkeit bezeichnet im öffentlichen Dienst den Zustand, in dem ein Beamter aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen seine dienstlichen Pflichten dauerhaft nicht mehr erfüllen kann. In der Regel wird die Dienstunfähigkeit durch ein ärztliches Gutachten festgestellt. Beamte, die dienstunfähig sind, können in den Ruhestand versetzt werden. Sie erhalten dann eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften, die je nach Dienstzeit und dienstlicher Stellung unterschiedlich ausfallen kann. Die Dienstunfähigkeit stellt somit ein wichtiges Element des beamtenrechtlichen Versorgungssystems dar.

In einigen Fällen ist es möglich, dass Beamte aufgrund von Dienstunfähigkeit andere Tätigkeiten im öffentlichen Dienst übernehmen, die ihren gesundheitlichen Einschränkungen besser entsprechen. In solchen Fällen spricht man von einer sogenannten „Umsetzung“. Die genauen Regelungen zur Dienstunfähigkeit können je nach Bundesland und Beamtenstatus variieren. Es ist daher ratsam, sich im Zweifelsfall rechtzeitig von einem Fachanwalt für Beamtenrecht ber

Jetzt Stellenangebote im Öffentlichen Dienst entdecken