Dienstunfall – StaatsJobs.com Lexikon

Ein Dienstunfall bezeichnet ein plötzliches Ereignis, das einer Person während ihrer Arbeitszeit oder auf dem Weg zur oder von der Arbeit zustößt und zu einer Verletzung oder Erkrankung führt. Im öffentlichen Dienst wird ein Dienstunfall in der Regel durch den Dienstherrn, also den Arbeitgeber, anerkannt und entsprechend dokumentiert. Die Betroffenen haben dann Anspruch auf medizinische Versorgung und gegebenenfalls auch auf finanzielle Entschädigung. Dienstunfälle können beispielsweise Unfälle am Arbeitsplatz, aber auch psychische Belastungen oder Krankheiten durch berufliche Tätigkeiten sein. Die genauen Voraussetzungen für die Anerkennung eines Dienstunfalls können je nach Land und Rechtslage variieren. Es ist wichtig, dass Betroffene im Falle eines Dienstunfalls alle relevanten Informationen sorgfältig dokumentieren und sich umgehend an ihre zuständige Behörde wenden.

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