Ein Dienstunfall bezeichnet ein spezifisches Ereignis, das im direkten Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit eines Mitarbeiters im öffentlichen Dienst steht. Wichtig ist dabei die Unterscheidung zu anderen Unfällen: Nur, wenn das Unfallereignis während der Ausübung oder infolge der dienstlichen Tätigkeit eintritt, kann von einem Dienstunfall gesprochen werden. Dies kann physische Verletzungen einschließen, aber auch psychische Traumata, die durch Dienstausübung verursacht wurden. Zuständig für die Anerkennung und Regelung der Ansprüche aus einem Dienstunfall sind in Deutschland meist die jeweiligen Unfallkassen oder Berufsgenossenschaften des öffentlichen Sektors. Für Beamte gelten besondere Regelungen, die sich zum Beispiel im Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) finden lassen. Es ist wichtig, dass der Betroffene einen potenziellen Dienstunfall umgehend seiner Dienststelle meldet, wobei die Details des Unfallhergangs klar dokumentiert sein sollten. Die Anerkennung eines Dienstunfalls kann maßgeblich für die Übernahme der Behandlungskosten sowie für die Gewährung von Dienstunfallfürsorge sein, eine finanzielle Absicherung, die über die normale gesetzliche Unfallversicherung hinausgeht. Weiterführende Informationen und rechtliche Grundlagen zum Thema finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat hier. In Zeiten erhöhter psychischer Belastungen, wie sie etwa durch besondere Einsätze entstehen können, wird zudem diskutiert, wie der Schutz und die Unterstützung für Angestellte im öffentlichen Dienst weiter verbessert werden können.
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