Dienstunfallfürsorge – StaatsJobs.com Lexikon

Die Dienstunfallfürsorge im Öffentlichen Dienst in Deutschland bezieht sich auf die Unterstützung und Absicherung von Beschäftigten, die im Dienst eines öffentlichen Arbeitgebers einen Unfall erleiden. Dies umfasst sowohl Unfälle während der Arbeitszeit als auch auf dem Weg zur Arbeit oder zurück. Die Dienstunfallfürsorge gewährt den Betroffenen finanzielle Leistungen, medizinische Versorgung und Rehabilitation, um sie bei der Genesung und Wiedereingliederung zu unterstützen. Zuständig für die Dienstunfallfürsorge sind in der Regel die Unfallkassen oder Berufsgenossenschaften der öffentlichen Verwaltung. Es ist wichtig, dass Beschäftigte im Öffentlichen Dienst über ihre Rechte und Ansprüche im Falle eines Dienstunfalls informiert sind, um im Ernstfall angemessen versorgt zu werden.

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