Eine Dienstvereinbarung ist ein wesentliches Instrument, das im öffentlichen Dienst zwischen der Verwaltungsleitung oder sonstigen Leitungsebene und dem Personalrat ausgehandelt wird. Sie hat den Zweck, spezifische Bedingungen der Arbeit und anderer Dienstleistungen festzulegen, die über die gesetzlichen oder tariflichen Regelungen hinausgehen. Die Dienstvereinbarung kann beispielsweise Regelungen über Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen, die Nutzung von dienstlichen IT-Einrichtungen sowie Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und zur Weiterbildung der Mitarbeiter umfassen. Im Gegensatz zu einem Tarifvertrag, der branchenweit Gültigkeit besitzt, bezieht sich die Dienstvereinbarung ausschließlich auf die Einrichtung, in der sie abgeschlossen wird. Für den Abschluss einer solchen Vereinbarung ist keine Zustimmung der übergeordneten Behörden erforderlich, jedoch müssen die getroffenen Regelungen im Einklang mit bestehenden Gesetzen und Tarifverträgen stehen. Außerdem ist es entscheidend, dass beide Parteien, also sowohl der Arbeitgeber als auch der Personalrat, der Vereinbarung zustimmen. Zu den Vorteilen einer Dienstvereinbarung gehört, dass sie auf die speziellen Bedürfnisse einer Behörde oder Dienststelle zugeschnitten ist und somit flexibel auf Veränderungen reagieren kann. Für weiterführende Informationen zur Dienstvereinbarung im öffentlichen Dienst ist beispielsweise die Website des Beamten-Informationssystems BMI Bund eine empfehlenswerte Ressource.
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