Dienstverhältnis – StaatsJobs.com Lexikon

Dienstverhältnis bezeichnet in der Verwaltungswissenschaft das rechtliche Verhältnis zwischen einer Person und einer Institution des öffentlichen Dienstes. Es umfasst die Rechte und Pflichten beider Parteien sowie die Modalitäten der Tätigkeit, wie Arbeitszeit, Vergütung und Urlaubsregelungen. Ein Dienstverhältnis kann befristet oder unbefristet sein und unterliegt den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften und Regelungen. Im Öffentlichen Dienst gelten spezifische Bestimmungen für das Dienstverhältnis, die sich von denen in der privaten Wirtschaft unterscheiden können. Es dient dazu, die Arbeitsbeziehung zwischen dem Staat und seinen Bediensteten klar zu regeln und zu organisieren.

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