Dienstwagen – StaatsJobs.com Lexikon

Ein Dienstwagen ist ein Fahrzeug, das einem Beschäftigten vom Arbeitgeber zur dienstlichen Nutzung zur Verfügung gestellt wird. Im öffentlichen Dienst können Dienstwagen insbesondere Führungskräften, aber auch Mitarbeitern mit bestimmten Außendienstaufgaben zur Verfügung gestellt werden. Der Dienstwagen dient in erster Linie der Erledigung dienstlicher Aufgaben und kann auch für Dienstreisen genutzt werden. Die Nutzung des Dienstwagens für private Zwecke ist in der Regel gestattet, unterliegt jedoch bestimmten steuerlichen Regelungen. In vielen Fällen erfolgt die Überlassung des Dienstwagens durch eine Dienstwagenregelung oder durch einen Dienstwagenvertrag. Es ist wichtig, dass die Nutzung des Dienstwagens den geltenden Vorschriften und Regelungen entspricht, um Missbrauch zu vermeiden.

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