Disziplinarmaßnahmen – StaatsJobs.com Lexikon

Disziplinarmaßnahmen im Öffentlichen Dienst in Deutschland beziehen sich auf die rechtlichen Schritte, die ergriffen werden, wenn ein Beamter dienstliche Pflichtverletzungen begeht. Diese Maßnahmen dienen dazu, die Integrität und Ordnung im öffentlichen Dienst aufrechtzuerhalten. Sie können von einer Verwarnung über Geldbußen bis hin zur Entlassung reichen. Die Grundlage für Disziplinarmaßnahmen bildet das Disziplinarrecht, das im Bundesdisziplinargesetz und den entsprechenden Landesgesetzen festgelegt ist. Die konkrete Entscheidung über die Art und Schwere der Disziplinarmaßnahme obliegt der zuständigen Disziplinarbehörde, die unabhängig agiert. Es ist wichtig zu beachten, dass Beamte im öffentlichen Dienst besonderen dienstrechtlichen Pflichten unterliegen, deren Nichteinhaltung zu Disziplinarmaßnahmen führen kann.

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