Disziplinarrecht – StaatsJobs.com Lexikon

Das Disziplinarrecht im Öffentlichen Dienst in Deutschland regelt die dienstrechtlichen Pflichten und Rechte der Beschäftigten im öffentlichen Sektor. Es legt die Verfahrensregeln und Maßnahmen fest, die bei Fehlverhalten oder Pflichtverletzungen angewendet werden können. Dazu gehören disziplinarische Ermittlungen, Gehaltskürzungen, Versetzung oder gar die Entlassung aus dem Dienst. Ziel des Disziplinarrechts ist es, die Rechtmäßigkeit und Integrität der öffentlichen Verwaltung sicherzustellen und die Dienstpflichten der Beschäftigten zu wahren. Die jeweiligen Regelungen variieren je nach Bundesland und können in den entsprechenden Landesdisziplinargesetzen nachgelesen werden. Es handelt sich um ein wichtiges Instrument, um die ordnungsgemäße Arbeitsweise im öffentlichen Dienst zu gewährleisten und Verfehlungen angemessen zu sanktionieren.

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