EDV-Anlage – StaatsJobs.com Lexikon

Eine EDV-Anlage, kurz für Elektronische Datenverarbeitungsanlage, bezeichnet die Gesamtheit der Hardware, Software und Kommunikationseinrichtungen, die zur Verarbeitung von Daten eingesetzt werden. Dies umfasst unter anderem Computer, Netzwerke, Drucker und Speichermedien. Eine EDV-Anlage wird in Unternehmen, Behörden und anderen Organisationen genutzt, um Daten zu erfassen, zu verarbeiten und zu speichern. Sie dient zur Unterstützung von operativen Abläufen sowie zur Entscheidungsunterstützung auf Basis von Datenanalysen. Die Sicherheit und der zuverlässige Betrieb einer EDV-Anlage sind von entscheidender Bedeutung für den reibungslosen Arbeitsablauf. Nur durch eine gut gewartete und geschützte EDV-Anlage können Datenverluste oder andere schwerwiegende Probleme vermieden werden.

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