Ehrengericht – StaatsJobs.com Lexikon

Ein Ehrengericht im Öffentlichen Dienst ist eine interne Schiedsstelle, die bei Konflikten oder Verstößen gegen dienstliche Pflichten eingesetzt wird. Es setzt sich aus erfahrenen Mitarbeiter:innen des öffentlichen Dienstes zusammen und entscheidet über mögliche Disziplinarmaßnahmen. Das Ehrengericht hat die Aufgabe, die Einhaltung der dienstlichen Regeln und Pflichten zu überwachen und bei Verstößen angemessene Maßnahmen zu verhängen. Die Entscheidungen des Ehrengerichts können zur Disziplinarmaßnahme wie z. B. einer Versetzung, Abmahnung oder auch einer Kündigung führen. Ein Ehrengericht gewährleistet so die Einhaltung von Rechtsnormen und die Durchsetzung von Disziplinarmaßnahmen im öffentlichen Dienst.

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