Ehrengericht

Das Ehrengericht, auch häufig als Standesgericht bezeichnet, ist eine spezielle institutionelle Einrichtung, die primär darauf ausgerichtet ist, die Berufsethik innerhalb bestimmter Berufsgruppen, wie beispielsweise Anwälte, Ärzte, oder Beamte, zu überwachen und Verstöße zu ahnden. Die Mitglieder dieser Gerichte sind üblicherweise selbst Angehörige des jeweiligen Berufsstands. Sie urteilen in Fällen, die das berufliche Fehlverhalten ihrer Kollegen betreffen, eine Praxis, die von der öffentlichen Hand etabliert wurde, um Integrität und Vertrauen in öffentliche Dienstleistungen zu wahren. In Deutschland unterlagen beispielsweise auch Notare bis zur Abschaffung der Notarehrengerichte im Jahr 2017 dieser Form der berufsständischen Selbstkontrolle. Weitere Informationen zu Ehrengerichten in Deutschland finden Sie unter dem Link zum Bundesgesetzblatt. In der modernen Rechtspraxis wird jedoch zunehmend diskutiert, inwieweit diese Tradition der Selbstregulation den Anforderungen an Transparenz und Rechtsstaatlichkeit genügt. Kritik an Ehrengerichten bezieht sich oft auf mögliche Interessenskonflikte und die Frage der objektiven Urteilsfähigkeit der berufene Mitglieder. Solche Debatten sind ein wichtiger Bestandteil der fortwährenden Entwicklung des Rechtsberufs und seiner ethischen Grundlagen. Wer tiefer in die Materie eintauchen möchte, findet vertiefende Informationen und Fallbeispiele auf Seiten renommierter rechtswissenschaftlicher Institute.

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