Eingruppierung – StaatsJobs.com Lexikon

Eingruppierung bezeichnet im öffentlichen Dienst die Zuordnung von Beschäftigten zu bestimmten Entgelt- oder Vergütungsgruppen entsprechend ihrer Tätigkeiten und Qualifikationen. Diese erfolgt in der Regel auf Basis von tarifvertraglichen Regelungen oder beamtenrechtlichen Vorschriften. Eine gerechte und angemessene Eingruppierung ist wichtig, um die Leistungsbereitschaft der Beschäftigten zu fördern und faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Dabei spielen Kriterien wie Ausbildung, Berufserfahrung, Verantwortungsbereich und Arbeitsaufgaben eine entscheidende Rolle. Die Eingruppierung beeinflusst maßgeblich die Höhe des Gehalts oder der Besoldung sowie mögliche Aufstiegs- und Karrierechancen innerhalb der jeweiligen Organisation. Es ist daher von großer Bedeutung, dass die Eingruppierung transparent, nachvollziehbar und gerecht erfolgt.

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