Die Elternzeit ist eine wertvolle Phase, in der berufstätige Eltern eine Auszeit nehmen können, um sich der Betreuung und Erziehung ihres neugeborenen oder adoptierten Kindes zu widmen. In Deutschland ist dieser Anspruch rechtlich durch das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt. Eltern haben die Möglichkeit, bis zu drei Jahre Elternzeit zu nehmen, wobei diese Zeit nicht auf die berufliche Karriere angerechnet wird. Während der Elternzeit kann auch Teilzeit gearbeitet werden, sofern der Arbeitgeber zustimmt. Interessant ist auch, dass diese Zeit zum Teil flexibel bis zum 8. Lebensjahr des Kindes genommen werden kann. Dabei ist es wichtig, die Elternzeit schriftlich beim Arbeitgeber sieben Wochen vor Beginn zu beantragen. Einen umfassenden Guide zur Elternzeit finden interessierte Eltern unter BMFSFJ – Elterngeld und Elternzeit. Speziell für Beschäftigte im öffentlichen Dienst gelten zudem besondere Regelungen, die beispielsweise in den TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) eingeflossen sind. Diese beinhalten auch Regelungen zur Wiedereingliederung in den Beruf nach der Elternzeit. Unterstützung und weitere Informationen speziell für den öffentlichen Dienst lassen sich auf Portalen wie oeffentlicher-dienst.info finden. Wer in der Elternzeit bleibt, erhält in Deutschland zudem Elterngeld, das sich nach dem vorherigen Einkommen richtet und bis zu 67% des letzten Nettoeinkommens beträgt, jedoch mit einer Obergrenze versehen ist. Diese finanzielle Unterstützung soll den Eltern ermöglichen, sich ohne gravierende wirtschaftliche Einbußen auf das Familienleben zu konzentrieren.
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