Entgeltordnung – StaatsJobs.com Lexikon

Die Entgeltordnung im Öffentlichen Dienst in Deutschland regelt die Eingruppierung und Vergütung der Beschäftigten. Sie legt fest, in welche Gehaltsstufe ein Mitarbeiter je nach Tätigkeitsbereich und Qualifikation eingruppiert wird. Die Entgeltordnung orientiert sich dabei an Tarifverträgen und bestimmt somit die Höhe des Gehalts. Sie umfasst verschiedene Entgeltgruppen, in die die Mitarbeiter je nach Erfahrung und Qualifikation eingestuft werden können. Die Entgeltordnung gewährleistet eine gerechte Bezahlung der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst und bildet die Grundlage für Tarifverhandlungen und Gehaltsanpassungen.

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