Entgelttarifvertrag – StaatsJobs.com Lexikon

Ein Entgelttarifvertrag ist eine spezielle Form eines Tarifvertrags, der die Höhe der Entlohnung von Beschäftigten regelt. Diese Verträge sind in verschiedenen Branchen üblich, insbesondere jedoch im Öffentlichen Dienst, wo sie dazu beitragen, die Gehaltsstrukturen transparent und einheitlich zu gestalten. Sie werden zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgebervertretungen oder direkt mit großen öffentlichen Arbeitgebern ausgehandelt. Die Inhalte des Entgelttarifvertrags umfassen nicht nur die Tabellenentgelte, die je nach Berufserfahrung und Tätigkeitsgruppe variieren können, sondern auch Zulagen, Zuschläge und Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Zusätzlich wird oft die Arbeitszeit und die Verteilung der Arbeitsstunden geregelt. Die regulierten Löhne und Gehälter spielen eine zentrale Rolle, um eine faire und angemessene Vergütung sicherzustellen und dienen als Instrument zur Motivation sowie als Grundlage für die persönliche und berufliche Planung. In Deutschland wird der Entgelttarifvertrag z.B. im öffentlichen Dienst durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) geregelt, die regelmäßig überarbeitet werden, um faire Entlohnung gemäß der wirtschaftlichen Lage und Inflation anzupassen. Mehr Informationen zu den aktuellen Tarifabschlüssen können auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie den entsprechenden Landesregierungen und Gewerkschaften wie ver.di gefunden werden.

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