Entgelttarifvertrag – StaatsJobs.com Lexikon

Der Entgelttarifvertrag im Öffentlichen Dienst in Deutschland regelt die Vergütung der Beschäftigten nach festgelegten Tarifbestimmungen. In diesem Vertrag werden unter anderem die Entgeltgruppen, Stufen und Zulagen festgelegt, die sich in der Regel nach der Qualifikation und der Berufserfahrung richten. Der Entgelttarifvertrag wird zwischen den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und den Arbeitgebern, wie beispielsweise den Kommunen oder Bundesländern, ausgehandelt und regelmäßig aktualisiert. Er dient dazu, faire und transparente Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sicherzustellen und eine gerechte Entlohnung zu gewährleisten. Durch den Entgelttarifvertrag wird auch die Möglichkeit einer Tariferhöhung oder einer Anpassung der Entgeltgruppen bei steigender Inflation oder veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen geregelt.

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