Entlassung – StaatsJobs.com Lexikon

Eine Entlassung im öffentlichen Dienst bezieht sich auf die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Dienstherrn. Dabei kann eine Entlassung aus verschiedenen Gründen erfolgen, wie beispielsweise bei Fehlverhalten, Unfähigkeit zur Dienstleistung oder Stellenabbau. Vor einer Entlassung müssen jedoch bestimmte Verfahren eingehalten werden, um die Rechte des Arbeitnehmers zu schützen. Dazu gehören unter anderem Anhörungen, Abmahnungen und die Möglichkeit zur Stellungnahme. Eine Entlassung kann sowohl fristlos als auch ordentlich erfolgen, wobei im öffentlichen Dienst besondere Regelungen gelten. In jedem Fall sollten betroffene Arbeitnehmer rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um ihre Rechte und Möglichkeiten zu kennen.

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