Erfahrungsstufen – StaatsJobs.com Lexikon

Erfahrungsstufen im Öffentlichen Dienst in Deutschland sind ein wichtiges Instrument zur Einstufung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie dienen dazu, die individuelle Berufserfahrung und Qualifikation angemessen zu berücksichtigen. Die Erfahrungsstufen reichen in der Regel von Stufe 1 bis Stufe 6 und steigen mit zunehmender Berufserfahrung an. Je nach Tarifvertrag und Berufsgruppe können die Kriterien für den Aufstieg in eine höhere Erfahrungsstufe variieren. Die Einstufung in eine Erfahrungsstufe erfolgt in der Regel anhand von festgelegten Kriterien wie beispielsweise der Dauer der bisherigen Berufstätigkeit oder der erworbenen Qualifikationen. Die Erfahrungsstufen im Öffentlichen Dienst dienen somit der transparenten und faireren Vergütung der Beschäftigten.

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