Erholungsurlaub – StaatsJobs.com Lexikon

Erholungsurlaub im Öffentlichen Dienst in Deutschland bezeichnet die bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Erholung und Regeneration der Beschäftigten. Dieser bezahlte Urlaubsanspruch beträgt in der Regel 30 Arbeitstage im Kalenderjahr. Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst haben Anspruch auf Erholungsurlaub gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den geltenden Tarifverträgen. Der Erholungsurlaub dient dazu, die physische und psychische Gesundheit der Beschäftigten zu fördern und die Arbeitsfähigkeit langfristig zu erhalten. Die genauen Regelungen zum Erholungsurlaub variieren je nach Bundesland und Tarifvertrag, bieten jedoch in der Regel eine angemessene Anzahl an Urlaubstagen für die Erholung der Beschäftigten.

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