Ernennung – StaatsJobs.com Lexikon

Die Ernennung im Öffentlichen Dienst in Deutschland bezieht sich auf die formelle Bestellung einer Person in ein Amt oder eine Position im öffentlichen Sektor. Diese wird in der Regel von einer zuständigen Behörde oder Dienststelle vorgenommen, nachdem alle Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei spielen Qualifikationen, Erfahrungen und Eignung eine entscheidende Rolle. Eine Ernennung kann befristet oder unbefristet erfolgen, abhängig von den jeweiligen Regelungen und Rahmenbedingungen. Im Rahmen der Ernennung können auch die Rechte und Pflichten des Amtsträgers festgelegt werden. Die Ernennung im Öffentlichen Dienst unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen des öffentlichen Dienstrechts.

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