Familienzuschlag – StaatsJobs.com Lexikon

Der Familienzuschlag im öffentlichen Dienst in Deutschland ist eine finanzielle Leistung, die zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt wird und bestimmten Personengruppen zusteht. Dazu gehören beispielsweise verheiratete Bedienstete oder solche mit Kindern. Der Zweck des Familienzuschlags ist es, die erhöhten Kosten für die Lebenshaltung von Beschäftigten mit Familien zu kompensieren. Die genaue Höhe des Familienzuschlags richtet sich nach der Familienzusammensetzung und der Besoldungsgruppe des Beschäftigten. In der Regel wird der Familienzuschlag monatlich zum Gehalt ausgezahlt und unterliegt steuerlichen Bestimmungen. Es ist wichtig zu beachten, dass der Familienzuschlag nicht automatisch gewährt wird, sondern beantragt werden muss. In den entsprechenden Gesetzen und Tarifverträgen sind die genauen Voraussetzungen für den Bezug des Familienzuschlags festgelegt.

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