Feiertagszuschlag – StaatsJobs.com Lexikon

Der Feiertagszuschlag im Öffentlichen Dienst in Deutschland bezeichnet eine zusätzliche Vergütung, die Angestellten an Feiertagen gezahlt wird. Dieser Zuschlag wird in der Regel in Form eines prozentualen Aufschlags auf das normale Gehalt berechnet. Er soll die besondere Belastung und den Verzicht auf die freie Zeit an Feiertagen ausgleichen. Die genaue Höhe des Feiertagszuschlags variiert je nach Tarifvertrag und kann beispielsweise 50%, 100% oder sogar mehr des normalen Gehalts ausmachen. Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst haben somit die Möglichkeit, durch die Arbeit an Feiertagen eine zusätzliche Vergütung zu erhalten.

Jetzt Stellenangebote im Öffentlichen Dienst entdecken