Firmentarifvertrag – StaatsJobs.com Lexikon

Ein Firmentarifvertrag im Öffentlichen Dienst in Deutschland ist eine Vereinbarung zwischen einer bestimmten Behörde oder Einrichtung und einer Gewerkschaft, die die Arbeitsbedingungen der dort beschäftigten Arbeitnehmer regelt. Im Gegensatz zum Flächentarifvertrag, der branchenweit gilt, ist der Firmentarifvertrag spezifisch für die jeweilige Institution ausgehandelt. Dabei können Regelungen zu Gehältern, Arbeitszeiten, Urlaubstagen und anderen arbeitsrelevanten Themen festgelegt werden. Firmentarifverträge bieten den Vorteil, dass sie individuell auf die Bedürfnisse und Gegebenheiten der jeweiligen Einrichtung zugeschnitten werden können. Sie ermöglichen somit eine flexible Gestaltung der Arbeitsbedingungen innerhalb des öffentlichen Sektors. Durch die Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften werden faire Konditionen für die Beschäftigten sichergestellt.

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