Fortbildung – StaatsJobs.com Lexikon

Die Fortbildung im Öffentlichen Dienst in Deutschland bezeichnet Maßnahmen zur beruflichen Weiterentwicklung von Beschäftigten. Diese sind nicht nur freiwillig, sondern in vielen Fällen auch verpflichtend, um den steigenden Anforderungen in Verwaltung und Behörden gerecht zu werden. Fortbildungen können in Form von Seminaren, Workshops, Trainings oder auch berufsbegleitenden Studiengängen stattfinden. Ziel ist es, die Fachkompetenz der Mitarbeiter zu erweitern, ihre Motivation zu steigern und die Qualität der Dienstleistungen zu verbessern. Die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen wird oft unterstützt und gefördert, zum Beispiel durch finanzielle Zuschüsse oder Freistellung vom Dienst. Fortbildungen können sowohl intern durch die jeweilige Behörde oder externe Bildungsträger angeboten werden.

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