Fürsorgepflicht – StaatsJobs.com Lexikon

Die Fürsorgepflicht im Öffentlichen Dienst in Deutschland ist ein essenzieller Grundsatz, der sicherstellt, dass der Arbeitgeber für das Wohl seiner Mitarbeiter verantwortlich ist. Dies umfasst Aspekte wie die Gesundheit, das Wohlbefinden und die berufliche Entwicklung der Beschäftigten. Die Fürsorgepflicht erstreckt sich auch auf den Schutz vor Diskriminierung, Mobbing und anderen Formen von Ungerechtigkeit am Arbeitsplatz. Im Falle von Konflikten oder Problemen hat der Arbeitgeber die Pflicht, angemessene Unterstützung und Lösungen anzubieten. Die Fürsorgepflicht dient somit dazu, die Arbeitsbedingungen im Öffentlichen Dienst zu verbessern und ein gesundes Arbeitsumfeld für alle Mitarbeiter zu gewährleisten. Sie ist in verschiedenen Gesetzen und Regelungen verankert und wird von den Arbeitgebern ernst genommen, um das Wohl der Beschäftigten zu schützen.

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