Gefahrenzulage – StaatsJobs.com Lexikon

Die Gefahrenzulage im Öffentlichen Dienst in Deutschland ist eine zusätzliche finanzielle Vergütung, die Bediensteten für die Wahrnehmung besonders riskanter oder gefährlicher Tätigkeiten gewährt wird. Dies kann beispielsweise in Berufen wie Feuerwehrleuten, Polizisten oder Rettungsdienstmitarbeitern der Fall sein, die täglich mit potenziell gefährlichen Situationen konfrontiert sind. Die Höhe der Gefahrenzulage kann je nach Bundesland und Dienststelle variieren, wird jedoch in der Regel durch Tarifverträge oder gesetzliche Regelungen festgelegt. Ziel der Gefahrenzulage ist es, die Risiken und Belastungen des Berufsalltags auszugleichen und den Beschäftigten für ihre Arbeit unter schwierigen Bedingungen angemessen zu entlohnen. Es handelt sich also um eine Form der Anerkennung und Wertschätzung für die Einsatzbereitschaft und den Mut der Mitarbeiter.

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