Gehorsamspflicht – StaatsJobs.com Lexikon

Die Gehorsamspflicht im öffentlichen Dienst in Deutschland ist eine der zentralen Grundprinzipien, die die Tätigkeit der Beschäftigten regeln. Sie verpflichtet Beamte und Angestellte dazu, dienstliche Anordnungen von Vorgesetzten zu befolgen, sofern sie rechtmäßig sind. Dabei spielt die Hierarchie innerhalb der Verwaltung eine entscheidende Rolle, da der Gehorsam gegenüber höhergestellten Personen gilt. Die Gehorsamspflicht soll sicherstellen, dass die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes erhalten bleibt und reibungslos funktioniert. Verstöße gegen die Gehorsamspflicht können disziplinarrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, die bis zur Entlassung führen können. Insgesamt dient die Gehorsamspflicht der effektiven und effizienten Erfüllung der staatlichen Aufgaben durch die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst.

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