Gleitzonenregelung

Die sogenannte Gleitzonenregelung, die im Fachjargon auch als „Midi-Job“ bekannt ist, betrifft die gesetzlichen Regelungen für Beschäftigungsverhältnisse mit einem Einkommen, das über der Geringfügigkeitsgrenze, aber unter einer bestimmten Obergrenze liegt. Seit 2019 liegt diese Spanne zwischen 450,01 Euro und 1.300 Euro monatlich. Innerhalb dieser Einkommensgrenze steigen die Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stufenweise, was für sie eine geringere Belastung im Vergleich zu regulär voll sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen bedeutet. Interessant dabei ist, dass die Beschäftigten voll in die Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung einbezahlt sind, was wichtige soziale Absicherungen garantiert. Diese Regelung kann gerade für Menschen in Übergangsphasen, wie Studierende oder Wiedereinsteiger in den Beruf nach einer Familienpause, besonders attraktiv sein. Arbeitgeber profitieren ebenfalls von reduzierten Abgaben bei der Beschäftigung von Midi-Jobbern. Umfassende Informationen zur Gleitzonenregelung sowie detaillierte Erläuterungen zu den spezifischen Beitragsberechnungen finden Sie auf der offiziellen Seite der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de. Ebenso bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter www.bmas.de hilfreiche Erklärungen und aktuelle Gesetzestexte zur Gleitzonenregelung an. Diese Ressourcen sind essentiell, um sich ausführlich über Vorteile und Bedingungen von Midi-Jobs zu informieren.

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