Höhergruppierung – StaatsJobs.com Lexikon

Höhergruppierung im Öffentlichen Dienst in Deutschland bezieht sich auf die Umstufung eines Mitarbeiters in eine höhere Entgeltgruppe aufgrund von gestiegener Qualifikation oder veränderter Tätigkeiten. Dies kann ein Ergebnis von Weiterbildungsmaßnahmen oder einer Umstrukturierung der Stellenbeschreibung sein. Eine Höhergruppierung führt in der Regel zu einer höheren Bezahlung und verbesserten Arbeitsbedingungen. Der Prozess der Höhergruppierung unterliegt bestimmten gesetzlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen, die es zu beachten gilt. Oft wird eine Prüfung der Anforderungen und der Eingruppierung des Mitarbeiters durch eine entsprechende Stelle vorgenommen, um eine gerechte Einstufung zu gewährleisten. Insgesamt bietet die Möglichkeit der Höhergruppierung Mitarbeitern im Öffentlichen Dienst die Chance, ihre Karriere voranzutreiben und ihre Leistung angemessen vergütet zu sehen.

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