Jahressonderzahlung – StaatsJobs.com Lexikon

Die Jahressonderzahlung ist eine zusätzliche Gehaltszahlung, die Beschäftigte im Öffentlichen Dienst in Deutschland einmal im Jahr erhalten. Sie wird häufig auch als „13. Monatsgehalt“ oder „Weihnachtsgeld“ bezeichnet. Die Höhe der Jahressonderzahlung variiert je nach Tarifvertrag und kann beispielsweise vom individuellen Tarifvertrag oder von der jeweiligen Entgeltgruppe abhängen. Die Zahlung erfolgt in der Regel im November oder Dezember eines Jahres und dient dazu, die Beschäftigten finanziell zu unterstützen oder als Anerkennung für ihre geleistete Arbeit. Die Jahressonderzahlung ist steuer- und sozialversicherungspflichtig und unterliegt somit den üblichen Abzügen. In einigen Fällen kann es auch vorkommen, dass die Höhe der Jahressonderzahlung durch tarifliche Regelungen oder betriebliche Vereinbarungen festgelegt wird.

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