Kinderzuschlag – StaatsJobs.com Lexikon

Der Kinderzuschlag ist eine finanzielle Unterstützung des Staates, die Eltern mit niedrigem Einkommen dabei unterstützt, ihre Kinder angemessen zu versorgen. Im Öffentlichen Dienst in Deutschland haben Beschäftigte die Möglichkeit, Kinderzuschlag zu beantragen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem ein Mindesteinkommen, ein bestimmter Stundenumfang der Erwerbstätigkeit und das Vorhandensein von minderjährigen Kindern im Haushalt. Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und dient dazu, das Existenzminimum der Kinder zu sichern. Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst können sich bei ihrem Arbeitgeber oder beim zuständigen Familienkasse über die genauen Voraussetzungen informieren und einen Antrag auf Kinderzuschlag stellen.

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