Die Krankmeldung, auch „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ genannt, ist ein wesentlicher Aspekt im Arbeitsleben, wenn es um die Verwaltung von Fehlzeiten wegen Krankheit geht. Im öffentlichen Dienst, genau wie in der Privatwirtschaft, ist ein Arbeitnehmer dazu verpflichtet, seinen Arbeitgeber unverzüglich über seine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer zu informieren. Die entsprechende Bescheinigung wird üblicherweise vom behandelnden Arzt ausgestellt und muss spätestens am vierten Krankheitstag beim Arbeitgeber vorliegen. In einigen Fällen, insbesondere bei andauernden Gesundheitsproblemen, kann die Vorlagefrist nach Absprache mit dem Arbeitgeber eventuell flexibler gehandhabt werden. Eine digitale Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist in der Diskussion, was besonders in Zeiten von COVID-19 an Relevanz gewonnen hat. Mehr dazu finden Sie unter: Bundesgesundheitsministerium. Es ist auch wichtig zu beachten, dass bei einer Krankmeldung im öffentlichen Dienst bestimmte tarifvertragliche Regeln gelten, die sich von denen in der freien Wirtschaft unterscheiden können. Detaillierte Informationen dazu bieten sowohl die jeweiligen Personalvertretungen als auch spezialisierte Rechtsberatungen. Bei längeren Krankheitszeiten kommen zudem Regelungen zur Lohnfortzahlung zum Tragen, deren Dauer und Umfang vom Gesetzgeber festgelegt wird. Entsprechende Richtlinien können auf Seiten wie Gesetze im Internet nachgelesen werden. Eine präzise Krankmeldung schützt nicht nur die Rechte des Arbeitnehmers, sondern unterstützt auch den Arbeitgeber in der Planung und Organisation der Arbeitsabläufe, was gerade im öffentlichen Sektor aufgrund der oft gesellschaftlich kritischen Funktionen von großer Bedeutung ist.
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