Kündigungsschutz – StaatsJobs.com Lexikon

Kündigungsschutz bezeichnet die rechtliche Regelung, die Arbeitnehmer:innen vor unberechtigten Kündigungen schützt. Im deutschen Arbeitsrecht ist der Kündigungsschutz in verschiedenen Gesetzen verankert, wie z.B. im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Ziel des Kündigungsschutzes ist es, die Arbeitnehmer:innen vor Willkür seitens der Arbeitgeber:innen zu schützen und für eine geregelte Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu sorgen. In der Regel müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine Kündigung rechtlich wirksam ist. Dazu gehören Gründe wie betriebliche Notwendigkeiten oder persönliche Verfehlungen. Im Falle einer unrechtmäßigen Kündigung können Arbeitnehmer:innen vor dem Arbeitsgericht Klage einreichen und sich gegen die Kündigung zur Wehr setzen.

In Deutschland genießen Arbeitnehmer:innen in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten besonderen Kündigungsschutz, der sicherstellen soll, dass Kündigungen gerechtfertigt sind und nicht willkürlich erfolgen.

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