Landesbeamtengesetz (LBG) – StaatsJobs.com Lexikon

Das Landesbeamtengesetz (LBG) ist ein Gesetz, das die Rechte und Pflichten von Beamtinnen und Beamten in einem Bundesland regelt. Es regelt unter anderem die Einstellung, Beförderung, Besoldung, Arbeitszeit und Beendigung des Beamtenverhältnisses. Das LBG legt auch die Voraussetzungen fest, die Beamtinnen und Beamte erfüllen müssen, um in den öffentlichen Dienst eines Landes aufgenommen zu werden. Es dient somit der Sicherstellung eines geregelten und transparenten Ablaufs im Beamtenverhältnis. Das LBG ist spezifisch für jedes Bundesland und kann daher je nach Region unterschiedlich ausgestaltet sein. Beamtinnen und Beamte sind verpflichtet, sich an die Bestimmungen des LBG zu halten, um ihre Rechte und Pflichten im öffentlichen Dienst zu gewährleisten. Die Einhaltung des LBG trägt somit zur Stabilität und Effizienz des öffentlichen Dienstes bei.

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