Landesbesoldungsgesetz (LBesG) – StaatsJobs.com Lexikon

Das Landesbesoldungsgesetz (LBesG) regelt in Deutschland die Bezüge der Beamten und Richter im Öffentlichen Dienst auf Landesebene. Es legt die Besoldungsstruktur, die Besoldungsgruppen sowie die Besoldungshöhe fest. Das LBesG orientiert sich dabei an der Bundesbesoldungsordnung, kann aber auch landesspezifische Regelungen enthalten. Die Besoldung der Beamten richtet sich nach ihrer Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe. Das LBesG regelt zudem weitere Besoldungszuschläge, wie beispielsweise Familienzuschläge oder Zulagen für bestimmte Dienstzeiten oder Arbeitsbedingungen. Das Landesbesoldungsgesetz ist somit ein wichtiges Instrument zur gerechten Vergütung der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst auf Landesebene.

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