Landesbesoldungsgesetz (LBesG)

Das Landesbesoldungsgesetz regelt die Gehälter, Zuschläge, Beihilfen und andere finanzielle Angelegenheiten der Landesbeamten, Richter und Soldaten sowie ihrer Versorgungsempfänger in den einzelnen Bundesländern Deutschlands. Obwohl das Grundgesetz eine gewisse Gleichbehandlung aller Bundesländer in Bezug auf die Bezahlung ihrer Beamten vorschreibt, können doch kleine, aber wesentliche Unterschiede in den jeweiligen Landesgesetzen bestehen. Die Besoldung im öffentlichen Dienst wird durch Besoldungstabellen festgelegt, die sich aus Grundgehalt, Familienzuschlägen und weiteren Zulagen zusammensetzen. Die Höhe des Grundgehalts variiert je nach Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe des Beamten. Zudem können Beamte je nach Bundesland und spezieller Dienstverordnung unterschiedliche Zulagen und Zusatzleistungen erhalten, etwa für Schichtdienst oder besondere Einsatzbereitschaft. Diese Regularien werden fortlaufend angepasst, um sie dem aktuellen Lebenshaltungskostenindex und anderen sozioökonomischen Faktoren anzupassen. Informationen zu den spezifischen Regelungen der Besoldung in verschiedenen Bundesländern sind über die jeweiligen Innenministerien oder die amtlichen Websites der Landesregierungen zugänglich. Eine übersichtliche Darstellung der Besoldungstabellen und weiterführende Erläuterungen zur Struktur der Beamtenbesoldung bietet das Bundesverwaltungsamt auf seiner Webseite. Darüber hinaus finden Interessierte auf Plattformen wie oeffentlicher-dienst.info umfangreiche Informationen und Rechner zur individuellen Berechnung der Beamtenbesoldung.

Jetzt Stellenangebote im Öffentlichen Dienst entdecken

Alle Angaben ohne Gewähr.