Landrat – StaatsJobs.com Lexikon

Ein Landrat ist in Deutschland ein gewählter Vertreter des Landkreises und steht an der Spitze der Kreisverwaltung. Zu seinen Aufgaben zählen die Leitung der Verwaltung, die Umsetzung von Beschlüssen des Kreistags und die Vertretung des Landkreises nach außen. Der Landrat ist häufig auch Vorsitzender des Kreisausschusses und vertritt den Landkreis auf regionaler und überregionaler Ebene. Er ist politisch unabhängig und unterliegt lediglich dem Gesetz und der Kontrolle durch den Kreistag. In einigen Bundesländern wird der Landrat direkt vom Volk gewählt, während in anderen der Kreistag ihn aus seiner Mitte heraus wählt.

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