Laufbahn – StaatsJobs.com Lexikon

Die Laufbahn im öffentlichen Dienst bezeichnet den beruflichen Werdegang eines Beschäftigten. Sie umfasst verschiedene Stufen und Entwicklungsmöglichkeiten, welche durch Gesetze und Verordnungen geregelt sind. Die Laufbahn kann je nach Qualifikation und Tätigkeitsbereich in unterschiedliche Laufbahngruppen eingeteilt werden. Innerhalb einer Laufbahn können Beamte oder Angestellte durch Beförderungen oder Höhergruppierungen aufsteigen und somit ihre Karriere vorantreiben. Die Laufbahnen im öffentlichen Dienst bieten die Möglichkeit, sich kontinuierlich weiterzuentwickeln und berufliche Ziele zu erreichen. Es ist wichtig, sich über die jeweiligen Regelungen und Voraussetzungen der Laufbahn im öffentlichen Dienst zu informieren, um eine erfolgreiche berufliche Laufbahnplanung zu ermöglichen.

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