Leistungsklage – StaatsJobs.com Lexikon

Die Leistungsklage im Öffentlichen Dienst in Deutschland ist ein Rechtsmittel, das es dem Bürger ermöglicht, die Erfüllung einer bestimmten Leistungspflicht von staatlichen Stellen einzufordern. Sie dient dazu, Amtspflichtverletzungen seitens der Behörden vor Gericht geltend zu machen. Dabei kann es sich beispielsweise um die Gewährung von Sozialleistungen, die Ausstellung von Dokumenten oder die Erteilung von Genehmigungen handeln. Die Leistungsklage kann sowohl gegen Bundes- als auch Landesbehörden erhoben werden. In der Regel muss der Kläger ein berechtigtes Interesse an der Leistung geltend machen und darlegen, warum die Behörde verpflichtet ist, die gewünschte Leistung zu erbringen. Es ist ratsam, sich im Vorfeld rechtlich beraten zu lassen, um die Erfolgsaussichten einer Leistungsklage realistisch einschätzen zu können.

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