Manteltarifvertrag – StaatsJobs.com Lexikon

Ein Manteltarifvertrag im Öffentlichen Dienst in Deutschland regelt die allgemeinen Arbeitsbedingungen von Beschäftigten. Er legt beispielsweise die Arbeitszeit, Urlaubsansprüche, Kündigungsfristen und Sozialleistungen fest. Der Tarifvertrag wird zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt und gilt in der Regel für einen bestimmten Branchen- oder Berufszweig. Manteltarifverträge gelten als verbindlich und können für die Tarifbeschäftigten bessere Konditionen als das gesetzliche Minimum garantieren. Sie stellen somit eine wichtige Grundlage für faire und gerechte Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst dar.

Jetzt Stellenangebote im Öffentlichen Dienst entdecken