Mehrarbeit – StaatsJobs.com Lexikon

Mehrarbeit im Öffentlichen Dienst in Deutschland bezeichnet die Arbeit, die über die reguläre Arbeitszeit hinaus geleistet wird. Diese Mehrarbeit kann sowohl freiwillig als auch verpflichtend sein. Sie kann beispielsweise durch Personalmangel, unvorhergesehene Arbeitsaufkommen oder besondere Ereignisse wie Naturkatastrophen entstehen. Mehrarbeit wird in der Regel durch Überstundenzuschläge oder Freizeitausgleich vergütet. Es gelten gesetzliche Regelungen, die die maximale Anzahl an Überstunden pro Tag und Woche begrenzen. Arbeitszeitgesetze und Tarifverträge regeln die Bedingungen für Mehrarbeit im Öffentlichen Dienst, um die Gesundheit und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu schützen.

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