Mehrarbeit

Mehrarbeit bezeichnet das Arbeitsvolumen, das ein Angestellter über die reguläre Arbeitszeit hinaus leistet. Im Öffentlichen Dienst ist die Arbeitszeit durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sowie durch spezielle Tarifverträge geregelt. Normalerweise beträgt die durchschnittliche Arbeitswoche für Staatsbedienstete 40 Stunden. Zeiten von Mehrarbeit erfordern in der Regel die vorherige Zustimmung des Arbeitgebers, außer in Notfällen oder außergewöhnlichen Situationen, die sofortiges Handeln erfordern. Die Bezahlung sowie eventuelle Zuschläge für Mehrarbeit sind meist in den jeweiligen Tarifverträgen verankert, etwa im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder im Bundesangestelltentarifvertrag (BAT). Im Besonderen im TVöD sind genaue Regelungen zur Mehrarbeit und deren Kompensation festgelegt, die nicht nur zusätzliche finanzielle Vergütung, sondern auch Freizeitausgleich umfassen können. Mehr Informationen sind unter Direktlink zur Informationsquelle auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu finden: Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Arbeitsrecht. Es ist wichtig für Mitarbeiter im öffentlichen Sektor, sich ihrer Rechte und Pflichten bewusst zu sein, um sicherzustellen, dass Mehrarbeit korrekt erfasst und kompensiert wird. Insbesondere die Grenze der zulässigen Mehrarbeit sollte nicht überschritten werden, um gesundheitliche und soziale Risiken zu vermeiden. Werden Überstunden regelmäßig geleistet, kann das auf eine unzureichende Personalplanung hindeuten.

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