Mitbestimmung – StaatsJobs.com Lexikon

Mitbestimmung ist ein zentrales Konzept im Arbeitsrecht und beschreibt die Beteiligung von Arbeitnehmer:innen an Entscheidungsprozessen in Unternehmen. In Deutschland ist die Mitbestimmung gesetzlich verankert und unterscheidet sich je nach Unternehmensgröße und Rechtsform. Sie kann sich auf verschiedene Bereiche wie Personalangelegenheiten, Arbeitszeiten und betriebliche Veränderungen erstrecken. Ziel der Mitbestimmung ist es, die Interessen der Arbeitnehmer:innen zu vertreten und eine ausgewogene Entscheidungsfindung im Unternehmen zu gewährleisten. Durch Mitbestimmung können Konflikte reduziert und die Arbeitsatmosphäre verbessert werden. Es gibt verschiedene Formen der Mitbestimmung, darunter die paritätische Mitbestimmung, die betriebliche Mitbestimmung und die Aufsichtsratsmitbestimmung.

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