Nachtzuschlag – StaatsJobs.com Lexikon

Der Nachtzuschlag im Öffentlichen Dienst in Deutschland bezeichnet eine Zusatzvergütung, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Arbeit in den Nachtstunden gezahlt wird. Er dient als finanzieller Ausgleich für die besonderen Belastungen, die mit dem Arbeiten zu ungewöhnlichen Zeiten verbunden sind. Der Nachtzuschlag wird in der Regel pro Stunde gezahlt und ist gesetzlich geregelt. In einigen Tarifverträgen sind auch spezielle Regelungen für den Nachtzuschlag festgelegt. Arbeitgeber im Öffentlichen Dienst sind dazu verpflichtet, den Nachtzuschlag entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu zahlen. Durch den Nachtzuschlag wird die Arbeit in den Nachtstunden fair vergütet und die Gesundheit der Beschäftigten geschützt.

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