Nebentätigkeit – StaatsJobs.com Lexikon

Eine Nebentätigkeit im Öffentlichen Dienst in Deutschland bezeichnet eine zusätzliche Tätigkeit, die ein Beschäftigter neben seiner Haupttätigkeit ausübt. Diese Nebentätigkeit muss in der Regel vom Dienstherrn genehmigt werden, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Dabei sind bestimmte Vorgaben, wie beispielsweise die Vereinbarkeit mit dem Hauptamt oder die Einhaltung von Arbeitszeitregelungen, zu beachten. In einigen Fällen kann die Vergütung aus der Nebentätigkeit auch begrenzt sein. Ziel ist es, Transparenz und Integrität im öffentlichen Dienst zu gewährleisten und mögliche Interessenkonflikte zu minimieren.

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